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Gebührenordnung (ab 01.05.2010)

  Kinder/Jugendliche
(bis 18 Jahre)
bzw. lt. Abschn. V
Erwachsene
(x1)
Aufnahmegebühr (einmalig) 15,00 € 15,00 €
Unfallversicherung (jährlich) 5,00 € 5,00 €
1. Grundfächer
 
monatlich  monatlich 
MusiKnirpse 2 (Mini-Mu) (60 Min.) ab 2 Jahre 27,00 €  
MusiKnirpse 4 und 5 (Früherziehung) (60 Min.) 4-6 J. 27,00 €  
MusiKnirpse 6 (FE-Plus) (45 Min.)
1. Klasse
27,00 €  
Percussion- Spielkreis (45 Min.),
2. Klasse
40,00 €  
Singklasse (30 Min. ab 3 Kinder) 13,50 €  
Einführungskurs Instrument (1 Jahr)
Violine oder Cello
incl. Instrument, 3er-Gruppe, 45 Min.
47,50 €  

Die Kurse Musiknirspe 2,4,5,6 und Percussion-Spielkreis beginnen am 1. September.
Die Abmeldung ist hier auf Ende Februar bis 31.12., bzw. auf 31. August bis 15.07. möglich

 
2. Instrumentalunterricht
 
monatlich  monatlich 
Einzelunterricht
30 Min.
45 Min.
 

64,00 €
94,00 €
 
94,50 €
134,50 €
Gruppenunterricht
2er Gruppe 30 Min.
2er Gruppe 45 Min.
3er Gruppe 30 Min.
3er Gruppe 45 Min.
3er Gruppe 60 Min.
 

42,00 €
56,00 €
28,00 €
42,00 €
56,00 €
 

60,00 €
89,50 €

60,00 €
89,50 €
 
Mischform I
(3 x Einzel- und 1 x Gruppenunterricht)
2er Gruppe 30 Min.
2er Gruppe 45 Min.
 


57,00 €
84,00 €
 


85,00 €
124,00 €
 
Mischform II
(2 x Einzel- und 2 x Gruppenunterricht)
2er Gruppe 30 Min.
2er Gruppe 45 Min.
 


51,00 €
74,00 €
 


75,50 €
111,50 €
 
Schnupperkurs (5 x 30 Min.)
5er Block 30 Min. (Einzelunterricht, 30 Min.)
5er Block 45 Min. (Einzelunterricht, 45 Min.)
99,00 €

 

150,00 €
225,00 €
3. Tanzunterricht

Prè-Ballett, Ballett, Modern-Jazz
monatlich

35,00 €
monatlich

47,50 €
4. Instrumentenmietgebühr
 
Gitarre
Violine, Cello, Klarinette, Saxofon, Querflöte

12,00 € + 0,50 € Versicherung
15,00 € + 0,50 € Versicherung

5. Ermäßigung

Für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen gilt: Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren

  • für das 2. Kind in der Musikschule um 25%,
  • für das 3. und jedes weitere Kind in der Musikschule um 30%,
  • bei Empfängern von Wohngeld oder Sozialhilfe für alle Kinder um 60%.

Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug einer Ermäßigung. Das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr zählt als erstes.
In Härtefällen kann auf Antrag Ermäßigung gewährt werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird für den Unterricht der Erwachsenen-Tarif fällig.
Ausnahme: Erhalt von Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz. Bitte entsprechenden Nachweis oder eine Schulbescheinigung vorlegen.

Für Zivildienst- und Wehrdienstleistende gilt der Tarif für Kinder- und
Jugendliche.



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