Gebührenordnung, Stand: 01.04.2022

Einmalige Kosten
Aufnahmegebühr (nicht bei 2e & 2f) 15,50 €
Materialkosten MK 1, 2, 3 7,00 €
Materialkosten MK 4-5 15,50 €

WAS KINDER/JUGENDLICHE
monatlich pro Person
(bis 18 Jahre bzw. lt.
Abschnitt Ermäßigung
ERWACHSENE
monatlich pro Person
1. Grundfächer
MusiKnirpse 1 (45 Min.), 1 Jahr
MusiKnirpse 2 (45 Min.), 1 Jahr
MusiKnirpse 3 (45 Min.), 1 Jahr
MusiKnirpse 4/5 (45 Min.), 2 Jahre
First steps (45 Min.), 1 Jahr

23,50 €
23,50 €
31,00 €
31,00 €
31,00 €

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2 Instrumental-/Vokalunterricht
a) Einzelunterricht
30 Minuten
45 Minuten

b) Gruppenunterricht
2er Gruppe 30 Minuten
2er Gruppe 45 Minuten

3er Gruppe 30 Minuten
3er Gruppe 45 Minuten

c) Mischform I
(3x Einzel-u. 1x Gruppenunterricht)
2er Gruppe 30 Minuten
2er Gruppe 45 Minuten

d) Mischform II
(2x Einzel-u. 2x Gruppenunterricht)
2er Gruppe 30 Minuten
2er Gruppe 45 Minuten

e) Schnupperkurs Kind/Jug.liche*r
5x 30 Minuten Einzelunterricht

f) 5er Block Erwachsene
Einzelunterricht 30 Minuten
Einzelunterricht 45 Minuten


75,00 €
108,00 €


48,00 €
64,00 €

48,00 €
64,00 €



65,00 €
95,00 €



57,50 €
84,00 €


112,00 €


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112,50 €
159,50 €


68,00 €
102,00 €

68,00 €
102,00 €



96,50 €
140,50 €



85,50 €
126,50 €


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157,50 €
236,00 €
3. Tanzfächer
Alle Angebote 60 Minuten

40,00 €

54,00 €
4. Zusatzkosten
a) Unfallversicherung
b) Notenkopien
Instrumental-/Vokalfächer
0,42 €
1,00 €
0,42 €
1,00 €
5. Instumentenmiete *
a) Gitarre
b) Geige, Cello, Klarinette, Querflöte, Saxofon
* falls verfügbar
12,50 €
15,50 €
12,50 €
15,50 €

Ermäßigung
Für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen gilt:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigen sich die Unterrichts-gebühren, ausgenommen Schnupperkurs, MusiKnirpse 1, 2 und 3
1) für das 2. Kind in der Musikschule um 25%,
2) für das 3. und jedes weitere Kind in der Musikschule um 30%,
3) bei Empfängern von Wohngeld oder Sozialhilfe für alle Kinder um 60%.

Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug einer Ermäßigung. Das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr zählt als erstes. In Härtefällen kann auf Antrag Ermäßigung gewährt werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird für den Unterricht der Erwachsenen-Tarif fällig. Ausnahme: Erhalt von Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz. Entsprechenden Nachweis oder eine Schulbescheinigung bitte vorlegen (dann Tarif Kinder/Jugendliche – bis max. zum 25. Lebensjahr). Für Bundesfreiwilligendienst-leistende gilt der Tarif für Kinder und Jugendliche.

Gebühreneinzug

Ein Erlass des Schulgeldes bei versäumtem Unterricht seitens des/der Schülers/in kann nicht gewährt werden. Ausgenommen es liegt nach 3 ausgefallenen Unterrichtseinheiten ein ärztliches Attest vor; dann wird die Gebühr ab der 4. ausgefallenen Unterrichtseinheit erstattet. Bei mehr als drei ausfallenden Unterrichtseinheiten pro Schuljahr in Folge einer Erkrankung der Lehrkraft werden anteilig Unterrichtsgebühren erstattet.
Die Unterrichtsgebühren können aus Verwaltungsgründen nur im Bank-Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierfür sind auf dem Anmeldeformular die entsprechenden Angaben für das jederzeit widerrufbare Lastschriftverfahren zu machen.
Die Unterrichtsgebühren und ggf. die Instrumentenmiete werden zum 15. eines jeden Monats eingezogen.
Für eine nicht ausgeführte Abbuchung der Gebühren wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben. Bei Nichtantritt des Unterrichts nach der Frist des Widerrufrechts werden die Musikschulgebühren für 2 Monate fällig.
Stand: 01.04.2022

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