Schulordnung (Stand: Mai 2023)

Die musikalische und kaufmännische Leitung der Musikschule Neuhausen e.V. achtet auf eine sachgemäße und regelmäßige Durchführung des Unterrichts durch die Lehrkräfte der Musikschule, der in der Regel als Präsenzunterricht gehalten wird. Folgende Regelungen für einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs gelten:
    1. Das Schuljahr beginnt in den Grundfächern (siehe 1. Gebührenordnung) am 1. September, in den Instrumental-, Vokal- und Tanzfächern am 1. Oktober. Es endet jeweils am 31. August bzw. 30. September. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen sowie an beweglichen Ferientagen der Schulen in Neuhausen fällt der Unterricht an der Musikschule aus.
    2. Die Eltern sind gebeten, für einen pünktlichen und regelmäßigen Besuch des Unterrichts zu sorgen bzw. ihr Kind rechtzeitig zu entschuldigen.
    3. Die Aufnahme in die Musikschule Neuhausen e.V. erfolgt in der Regel zum Beginn des Schuljahres (siehe 1. Schulordnung) und zur Mitte des Schuljahres am 1. April. Die Anmeldefrist zum 1. September/1. Oktober endet am 15. Juli und zum 1. April am 31. Januar. Die Anmeldung ist auch während des Schuljahres möglich, sofern Unterrichtsplätze frei sind. Sie muss schriftlich auf dem entsprechenden Formblatt erfolgen. Mit der An- bzw. Ummeldung erkennt der/die Erziehungsberechtigte*r und der/die jeweilige Schüler*in die Gebühren- und Schulordnung sowie die Satzung der Musikschule Neuhausen e.V. an.
    4. Die Abmeldung vom Unterricht an der Musikschule ist zum 31. März und zum 30. September möglich. Sie muss schriftlich und bis spätestens zum 31. Januar bzw. zum 15. Juli bei der Musikschule erfolgen. Bei MK 1, 2, 3, 5 und First steps muss zum Ende des Kurses im August nicht gekündigt werden.
    5. Ummeldungen (Unterrichtsart oder Unterrichtszeit) können in Absprache mit der Lehrkraft bzw. mit der Schulleitung innerhalb des Schuljahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von mindestens einem Monat vorgenommen werden.
    6. Kinder der Grundfächer (siehe 1. Gebührenordnung und Anfängerballett) haben eine Probezeit von 1 Monat.
    7. Schnupperkurs Kinder und Jugendliche: Ein Schnupperkurs kann pro Instrument/Gesang nur einmal belegt werden. Schnupperkurse in verschiedenen Instrumenten sind möglich. 5er Karten für Erwachsene können beliebig oft auch in einem Instrument/Gesang gebucht werden.
    8. Der Instrumentalunterricht beinhaltet den gebührenfreien Ensembleunterricht. Daran kann der Schüler gemäß der Empfehlung durch die Lehrkraft regelmäßig teilnehmen.
    9. Zum Unterricht gehören außerdem Veranstaltungen (auch in digitalen Formaten) der Musikschule. Hieran soll sich der Schüler gemäß der Empfehlung durch die Lehrkraft beteiligen.
Nur durch Einhaltung dieser Regelungen ist ein störungsfreier Lehrbetrieb möglich. Die Musikschule hat nicht nur gegenüber Eltern und Schülern, sondern auch gegenüber ihren Lehrkräften Verpflichtungen. Der Unterricht findet als Präsenzunterricht in den von der Musikschule zugewiesenen Räumen statt. In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Art der digitalen Technologien und Plattformen, die in Online-Formaten / Online-Angeboten der Musikschule zum Einsatz kommt, liegt ausschließlich in der Entscheidungshoheit der Musikschule. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer*innen bzw. der Erziehungsberechtigten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese digitalen Technologien genutzt werden können.

Die Musikschule ist als gemeinnütziger Träger außerschulischer Jugendbildung anerkannt und wird mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg sowie der Gemeinde Neuhausen/F. gefördert. Die Musikschule Neuhausen e.V. wurde am 25.08.1976 gegründet.

Vorsitzender des Vorstands: Dietmar Rothmund
Stellvertretender Vorsitzender: Jörg Plödereder
Musikalische Leitung: Angelika Schindler - Kaufmännische Leitung: Bettina Braig
Musikschule Neuhausen e.V.
Bildungszentrum Oberes Schloss, Schlossplatz 7, 73765 Neuhausen
Tel.: 07158/9157868; E-Mail: info@musikschule-neuhausen.de
Internet: www.musikschule-neuhausen.de

Bankverbindung: IBAN: DE87 6116 1696 0021 1850 00, BIC:GENODES 1 NHB


    Stand: 02.2024