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Schulordnung (Auszüge)

  1. Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September eines jeden Jahres. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht - wie bei den allgemeinbildenden Schulen- aus.
  2. Die Abmeldung aus der Schule ist nur zur Schuljahresmitte (31. März) und zum Schuljahresende (30. September) möglich. Sie muss schriftlich und spätestens am 31. Januar (zum 31. März) bzw. am 15. Juli (zum 30. September) bei der Musikschule erfolgen.
  3. Die Aufnahme in die Musikschule Neuhausen e.V. erfolgt in der Regel zum Beginn des Schuljahres am 1. Oktober oder zur Mitte des Schuljahres am 1. April. Die Anmeldefristen sind der 15. Juli zum 1. Oktober bzw. der 31. Januar zum 1. April eines jeden Jahres. Die Anmeldung kann jedoch auch während des Schuljahres erfolgen, sofern Unterrichtsplätze frei sind. Die Anmeldung unter dem Schuljahr muss der Musikschule spätestens einen Monat vor Beginn des Unterrichtes vorliegen.
    Sie muss schriftlich auf dem entsprechenden Formblatt erfolgen. Mit der An- bzw. Ummeldung anerkennt der Erzie­hungsberechtigte und der jeweilige Schüler die Geschäfts- und Schulordnung sowie die Satzung der Musikschule Neuhausen e.V.
  4. Die Abmeldung aus der Schule ist nur zur Schuljahresmitte (31. März) und zum Schuljahresende (30. September) möglich. Sie muss schriftlich und spätestens am 31. Januar (zum 31. März) bzw. am 15. Juli (zum 30. September) bei der Musikschule erfolgen. 
  5. Die Fristen für Ummeldungen (Fächerwechsel) entsprechen den Fristen der Abmeldung.
  6. Ummeldungen (Unterrichtsart oder Unterrichtszeit) können in Absprache mit der Lehrkraft bzw. mit der Schulleitung innerhalb des Schuljahres jederzeit schriftlichmit einer Frist von mindestens einem Monat vorgenommen werden.
  7. Probezeit
    Kinder der Elementarfächer Pré Ballett, Mini- Mu, Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung haben eine Probezeit von 3 Monaten, innerhalb derer der Unterricht nach Rücksprache mit der Lehrkraft, bzw. der Schulleitung jeweils zum
    Monatsende beendet werden kann.
  8. Der Instrumentalunterricht beinhaltet auch den gebührenfreien Ensembleunterricht. Daran sollte der Schüler gemäß der Empfehlung durch die Lehrkraft regelmäßig teilnehmen.
    Zum Unterricht gehören außerdem Veranstaltungen der Musikschule. Hieran sollte sich der Schüler gemäß der Empfehlung durch die Lehrkraft beteiligen.


Die Musikschule ist als gemeinnütziger Träger außerschulischer Jugendbildung anerkannt und wird mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, des Landkreises Esslingen sowie der Gemeinde Neuhausen a.d.F. gefördert.

Die Musikschule Neuhausen e.V. wurde am 25.08.1976 gegründet. Mitglieder sind Schüler bzw. deren Eltern.

Die gesamte Schulordnung können Sie hier herunterladen.


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