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Schulordnung
(Auszüge)
- Das
Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September eines jeden
Jahres. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen fällt der
Unterricht - wie bei den allgemeinbildenden Schulen- aus.
- Die
Abmeldung aus der Schule ist nur zur Schuljahresmitte (31. März) und
zum Schuljahresende (30. September) möglich. Sie muss schriftlich und
spätestens am 31. Januar (zum 31. März) bzw. am 15. Juli (zum 30.
September) bei der Musikschule erfolgen.
- Die
Aufnahme in die Musikschule Neuhausen e.V. erfolgt in der Regel zum
Beginn des Schuljahres am 1. Oktober oder zur Mitte des Schuljahres am
1. April. Die Anmeldefristen sind der 15. Juli zum 1. Oktober bzw. der
31. Januar zum 1. April eines jeden Jahres. Die Anmeldung kann jedoch
auch während des Schuljahres erfolgen, sofern Unterrichtsplätze
frei sind. Die Anmeldung unter dem Schuljahr muss der Musikschule
spätestens einen Monat vor Beginn des Unterrichtes vorliegen.
Sie
muss schriftlich auf dem entsprechenden Formblatt erfolgen. Mit der An-
bzw. Ummeldung anerkennt der Erziehungsberechtigte und der jeweilige
Schüler die Geschäfts- und Schulordnung sowie die Satzung der
Musikschule Neuhausen e.V.
- Die
Abmeldung aus der Schule ist nur zur Schuljahresmitte (31. März) und
zum Schuljahresende (30. September) möglich. Sie muss schriftlich und
spätestens am 31. Januar (zum 31. März) bzw. am 15. Juli (zum 30.
September) bei der Musikschule erfolgen.
- Die
Fristen für Ummeldungen (Fächerwechsel) entsprechen den Fristen der
Abmeldung.
- Ummeldungen
(Unterrichtsart oder Unterrichtszeit) können in Absprache mit der
Lehrkraft bzw. mit der Schulleitung innerhalb des Schuljahres jederzeit
schriftlichmit einer Frist von mindestens einem Monat vorgenommen
werden.
- Probezeit
Kinder
der Elementarfächer Pré Ballett, Mini- Mu, Musikalische Früherziehung
und Musikalische Grundausbildung haben eine Probezeit von 3 Monaten,
innerhalb derer der Unterricht nach Rücksprache mit der Lehrkraft, bzw.
der Schulleitung jeweils zum
Monatsende beendet werden kann.
- Der
Instrumentalunterricht beinhaltet auch den gebührenfreien
Ensembleunterricht. Daran sollte der Schüler gemäß der Empfehlung durch
die Lehrkraft regelmäßig teilnehmen.
Zum Unterricht gehören außerdem
Veranstaltungen der Musikschule. Hieran sollte sich der Schüler gemäß
der Empfehlung durch die Lehrkraft beteiligen.
Die Musikschule ist als gemeinnütziger Träger außerschulischer
Jugendbildung anerkannt und wird mit Mitteln des Landes
Baden-Württemberg, des Landkreises Esslingen sowie der Gemeinde
Neuhausen a.d.F. gefördert.
Die
Musikschule Neuhausen e.V. wurde am 25.08.1976 gegründet. Mitglieder
sind Schüler bzw. deren Eltern.
Die
gesamte Schulordnung können Sie hier
herunterladen.
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